Ja, es gibt eine “schwarze Liste” unsicherer Fluglinien!

Inwiefern du davon betroffen sein könntest, liest du hier.

Den Fluglinien, die auf dieser Liste stehen, ist der Flugbetrieb in Europa untersagt bzw. teilweise untersagt.

Zusammen mit der Flugsicherheitsbehörde der Mitgliedsstaaten  hat die Europäische Kommission unsicheren Luftfahrtunternehmen Start und Landung auf EU-Flughäfen verboten – auch die Schweiz hat sich angeschlossen.

 

Seit wann gibt es diese Liste?

Im Jahr 2006 wurde diese Liste zum ersten Mal verfasst und wird seither ständig aktualisiert. Dieses Dokument ist auch im Internet verfügbar und kann jederzeit von Jedem eingesehen werden: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/search_en.htm

 

Werden alle Fluglinien kontrolliert?

Es werden alle Fluglinien, die auf EU-Flughäfen starten und landen kontrolliert – egal ob sie ihren Sitz in der EU oder außerhalb der EU haben; allerdings nur kommerzielle Passagier- und Frachtflugzeuge, nicht aber Privatflugzeuge oder nicht-kommerzielle Flüge.

 

Was ist ausschlaggebend?

Es werden dabei Informationen und Kriterien der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) sowie der nationalen Flugsicherungseinrichtungen berücksichtigt um zu entscheiden ob ein Luftfahrtunternehmen auf diese Liste gesetzt wird oder nicht.

Dabei wird folgendes beachtet:

  • Resultate von sogenannten “ramp checks” des Flugzeuges, die von den Europäischen Flughäfen durchgeführt werden
  • Die Nutzung eines mangelhaft gewarteten, veralteten oder überholten Flugzeuges
  • Das involvierte Luftfahrtunternehmen ist unfähig die während der Inspektion entdeckten Mängel zu beheben (belegt durch die Wiederholung der selben Mängel über längere Zeit). Oder wenn die verantwortliche Behörde unfähig ist die Durchführung dieser Aufgabe seitens des Luftfahrtunternehmens zu überwachen sowie sicherzustellen, dass die internationalen Sicherheitsstandards jederzeit respektiert werden.

 

Wenn also einer Fluglinie der Flugbetrieb gänzlich untersagt wird, darf sie mit keinem Flugzeug auf den EU-Flughäfen landen oder starten. Wenn er ihr teilweise untersagt wird, darf sie nur mit den festgelegten Flugzeugen auf den EU-Flughäfen landen oder starten.
In jedem Fall dürfen sie nicht in den Luftraum der Mitgliedsstaaten eindringen und über deren Gebiet fliegen.

Natürlich können gelistete Fluglinien eine Revision beantragen um von dieser Liste wieder gestrichen zu werden und umgekehrt besteht die Möglichkeit, dass neue dazukommen.

 

Welche Fluglinien stehen auf der schwarzen Liste?

Laut der letzten Aktualisierung am 8.12.2016 sind derzeit 193 Fluglinien gesperrt:

In 18 Staaten liegt ein Mangel an Sicherheitsstandards seitens der dortigen Luftfahrtsaufsichtsbehörden vor. Daher wurden die Fluglinien dieser Staaten auf die schwarze Liste gesetzt – das sind insgesamt 190 Fluglinien.
Diese Staaten liegen in Afrika und Asien:

  • Afghanistan
  • Angola (mit Ausnahme einer Airline, die unter Einschränkungen tätig sein darf)
  • Benin
  • Republik Kongo
  • Demokratische Republik Kongo
  • Djibouti
  • Äquatorialguinea
  • Eritrea
  • Gabun (mit Ausnahme zweier Airlines, die unter Einschränkungen tätig sein dürfen)
  • Indonesien (mit Ausnahme von 7 Airlines)
  • Kirgisische Republik
  • Liberia
  • Libyen
  • Mozambik
  • Nepal
  • São Tomé und Príncipe
  • Sierra Leone
  • Sudan

Dazu kommen noch 3 einzelne Fluglinien aufgrund von Sicherheitsbelangen: Iran Aseman Airlines (Iran), Iraqi Airways (Irak) and Blue Wing Airlines (Surinam).

 

Inwiefern betrifft mich die schwarze Liste der Airlines?

Wenn du nun eine Reise bei einem Reisevermittler oder Reiseveranstalter kaufst, musst du informiert werden welche Fluglinie gebucht wurde. Falls dies eine Fluglinie sein sollte, die auf der schwarzen Liste steht, ist es verpflichtend, dass du damit einverstanden bist oder es muss eine Alternative gefunden werden.

Wenn du deinen Flug außerhalb Europas individuell buchst, ist es auch ganz interessant zu wissen, welche Fluglinien in der EU nicht zugelassen sind.