Was du beachten solltest wenn du mit Kindern oder Jugendlichen verreist damit dir die Einreise nicht verweigert wird!

Ja, es kann tatsächlich passieren, dass dir die Einreise mit einem Kind oder Jugendlichen unter 18 Jahre verweigert wird, trotz gültigem Reisepass, Visum, obligatorischen Impfungen etc.

Woran das liegen kann? Die Antwort findest du in diesem Blogeintrag!

Wichtig ist natürlich ein gültiges Reisedokument, wie Reisepass oder Personalausweis. Dann ist – wie auch für Erwachsene – zu prüfen, ob ein Visum benötigt wird, bzw. ob es gesundheitspolizeiliche Vorschriften für die Einreise gibt, wie z.B. eine Gelbfieberimpfung.

Als nächstes gilt es herauszufinden, ob es weitere Auflagen gibt für die Einreise von Minderjährigen, denn viele Eltern oder Erziehungsberechtigte wissen nicht, dass es teilweise sehr strenge Einreisebestimmungen für Minderjährige gibt, die entweder alleine verreisen bzw. nur mit einem Elternteil oder in Begleitung von volljährigen Verwandten (Großeltern, Onkel, Tante, etc.) oder Freunden.

Braucht mein Kind einen eigenen Reisepass?

Alle Kinder benötigen seit dem 15. Juni 2015 einen eigenen Reisepass für Auslandsreisen, bzw. einen eigenen Personalausweis falls das laut den Einreisebestimmungen das jeweiligen Gastlandes zulässig ist.
Alle Reisepässe sind mit einem Chip versehen, der die persönlichen Daten und das Lichtbild gespeichert hat – auch “Kinderpässe”. Ein Fingerabdruck ist erst ab dem 12. Lebensjahr notwendig.

Das Kind, der Jugendliche bzw. auch das Baby muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein um seine/ihre Identität feststellen zu können. Ebenso muss die Vertretungsbefugnis des Antragstellers/der Antragstellerin nachgewiesen werden (siehe hier: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/2/Seite.020450.html#ErforderlicheUnterlagen)

Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses für Minderjährige hängt vom Alter ab:

  • Bis 2 Jahre ist er 2 Jahre gültig
  • Ab dem 2. Geburtstag ist er 5 Jahre gültig
  • Ab dem 12. Geburtstag ist er 10 Jahre gültig

 

Welche Einreisebestimmungen muss ich beachten bei Minderjährigen?

Nun gibt es aber einige Länder, die strenge Auflagen bei der Einreise von Minderjährigen unter 18 Jahre haben, wenn diese beispielsweise alleine unterwegs sind oder nur mit einem Elternteil bzw. gesetzlichen Vertreter oder mit volljährigen Verwandten oder Freunden.

Meist wird dann eine Einverständniserklärung verlangt zusammen mit der Geburtsurkunde des Kindes und einer Kopie des Ausweises der Eltern bzw. des Elternteils, das nicht mitreist.
Diese Einverständniserklärung oder Vollmacht muss manchmal sogar auch amtlich beglaubigt sein; dies ist von Land zu Land unterschiedlich. Es kann auch sein, dass diese in die Landessprache übersetzt werden muss, wie es Mexiko zum Beispiel verlangt.

Falls die Eltern unterschiedliche Familiennamen haben, wäre es auch gut, eine Kopie der Heiratsurkunde mitzuführen.

In manchen Ländern wie beispielsweise in Botsuana und Südafrika muss – falls ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat – der Gerichtsbeschluss vorgelegt werden, bzw. eine Sterbeurkunde, falls ein Elternteil verstorben ist. In Südafrika gilt auch, dass alle Öffentlichen Urkunden (z.B. Gerichtsbeschluss) auf Englisch übersetzt werden müssen und mit einer Apostille versehen.

 

Sind die Einreisebestimmung für Minderjährige unterschiedlich je nach Land?

Wie du siehst, variieren die Regelungen dieser Länder sehr stark, daher rate ich, sich vor Abreise gut zu erkundigen, was genau benötigt wird.
Das gilt aber nicht nur für Reisen außerhalb Europas, auch ein paar Länder in Europa haben solche Auflagen!

Information findest du zum Beispiel auf der Website vom Bundesministerium (https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/laender/).

Ebenso findest du nützliche Information auf der Website des ÖAMTC. Einerseits unter der Rubrik “Länder-Info”  andererseits zum Thema “Vollmacht für allein reisende Kinder” speziell für Reisen innerhalb Europas und in die Türkei. Dort werden auch Links zum Download von einer solchen Vollmacht-Vorlage zur Verfügung gestellt.

Um auf Nummer sicher zu gehen,  wendet man sich am besten an die zuständige Auslandsvertretung des Reiselandes.

 

In welchen Ländern gelten spezielle Einreisebestimmungen für Minderjährige?

Ich habe ein paar von diesen Länder hier aufgelistet – es ist aber keine vollständige Liste! Nachschauen kannst du beispielsweise wiederum auf der Website des Bundesministeriums.

Europa:

  • Bosnien und Herzegowina
  • Griechenland
  • Kroatien
  • Mazedonien
  • Serbien
  • Slowenien
  • UK

Südamerika:

  • Argentinien
  • Bolivien
  • Brasilien
  • Chile

Afrika:

  • Botsuana
  • Südafrika

Weitere:

  • Neuseeland
  • Mexico
  • Kanada

 

Obige Informationen gelten für Österreichische Staatsbürger, wobei natürlich die Einreisebestimmungen der verschiedenen Länder für alle Nationalitäten zutreffen.