1. Reisevermittler

Nein, du zahlst garantiert nicht mehr. Wir bieten dir dieselben Preise an wie auch der Veranstalter selbst.
be active tours erhält eine Provision vom Veranstalter. Du kannst also sicher sein, dass du nicht mehr zahlst wenn du bei uns buchst.
Es gibt auch keine Buchungsgebühren!

Nein, be active tours vermittelt Reisen von anderen Veranstaltern, die sehr sorgfältig ausgewählt wurden. be active tours kennt diese Veranstalter persönlich und hat auch schon Touren für dich ausprobiert.

2. Buchung & Bezahlung

Zum Zeitpunkt der Buchung bekommst du von be active tours zusammen mit der Buchungsbestätigung eine Rechnung. Auf dieser Rechnung siehst du wann die Anzahlung bzw. die Restzahlung fällig sein wird und die jeweiligen Beträge. Wann und wie viel zu zahlen ist, hängt jeweils vom Veranstalter ab, aber diese Information erhälst du mit der Buchungsbestätigung. Die Beträge kannst du dann einfach auf unser Bankkonto überweisen.

Du kannst entweder das Anfrageformular ausfüllen, das du neben der Reisebeschreibung findest, oder du schreibst einfach eine e-mail (bitte gib dann auf jeden Fall an welche Reise dich interessiert und das Reisedatum) oder du rufst einfach an – per Telefon oder Skype.

3. Trip

Die Sprache, die der Guide spricht hängt von der Tour ab. Diese Information findest du bei der jeweiligen Reisebeschreibung unter Details – wobei Englisch generell dabei ist. Was die Mitreisenden betrifft, kommen diese meist auch aus ganz unterschiedlichen Ländern, daher wird normalerweise Englisch gesprochen.

Diese Zahlen zeigen dir an, wie fit du für die Reise sein solltest, damit du auch Spaß daran hast und nicht vor lauter Anstrengung aufgibst. Die Bewertung geht von 1-5.

1  Keine besondere Übung bzw. Kondition und Fitness nötig. Geeignet für Jedermann, der sich gerne bewegt.

2 Gute körperliche Verfassung, ein gewisses Maß an Ausdauer erforderlich.

3 Sehr gute körperliche Verfassung und gute Ausdauer, generell sportlich aktiv.

4 Körperlich herausfordernde Tour, geeignet für jene, die sportlich sehr aktiv sind und eine sehr gute Ausdauer haben.

5 Körperlich anstrengende Tour, geeignet für jene, die regelmäßig trainieren und sehr fit sind.

Unter “Anforderungen” in der Reisebeschreibung siehst du, wieviel Erfahrung du in dieser Sportart haben solltest für die jeweilige Tour.

4. Pass / Visum / Gesundheitspolizeiliche Vorschriften

Generell ist es immer empfehlenswert sich vor der Reise beim Arzt zu erkundigen, ob und welche Impfungen erforderlich sind und ob anderweitige Vorkehrungen, wie beispielsweise Malariaprophylaxe, notwendig sind. In manchen Länder sind Impfungen allerdings verpflichtend um einreisen zu dürfen, siehe dazu folgende Information:

ARGENTINIEN:
Eine Gelbfieberimpfung ist nicht obligatorisch, wird aber für folgende Gebiete empfohlen: Misiones (alle Regionen) und Corrientes (Berón de Astrada, Capital, General Alvear, General Paz, Ituzaingó, Itatí, Paso de los Libres, San Cosme, San Miguel, San Martín und Santo Tomé). Vor allem für Besucher des Iguazu National Parks und der Wasserfälle ist eine Schutzimpfung empfohlen. Eine Gelbfieberimpfung wird nicht empfohlen für Reisende, deren Reiseroute sich auf Regionen > 2.300 m oder auf folgende Regionen < 2.300 m beschränkt: Provinz  Formosa (alle Regionen), Chaco (Bermejo), Jujuy (Ledesma, Santa Barbara, San Pedro, Valle Grande) und Salta (Anta, General José de San Martín, Orán, Rivadavia).

ÄTHIOPIEN:
Für alle Reisenden über dem 9. Lebensmonat, die aus einem gelbfiebergefährdetem Gebiet kommen bzw. einen Flughafentransit von mehr als 12 Stunden in einem solchen Gebiet hatten, ist eine Gelbfieberimpfung erforderlich (internationaler Gelbfieber Impfschein!). Definiert werden diese Gebiete von der WHO (http://www.who.int/emergencies/yellow-fever/en/).
Äthiopien gilt als Land mit Gelbfieber-Infektionsgebieten. Daher empfiehlt die WHO unabhängig von den Landesvorschriften nachdrücklich die Impfung für alle Reisenden über dem 9. Lebensmonat in Gelbfieber-Infektionsgebiete (d.h. für alle Regionen aus denen humane Gelbfieberfälle gemeldet wurden bzw. das Gelbfieber-Virus bei Primaten nachgewiesen wurde). Eine Impfung ist nicht empfohlen für Reisen in die Provinzen von Afar und Somali.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. HIV/AIDS ist weit verbreitet.
Schwimmen oder Waten in stehenden oder langsam fließenden Gewässern ist wegen akuter Ansteckungsgefahr durch Bilharziose strikt zu vermeiden. Es können Cholerafälle auftreten, weshalb allgemeine Hygienemaßnahmen eingehalten werden sollten.  Da Mücken Überträger verschiedener Krankheiten wie Malaria oder Dengue-Fieber sind, wird umfassender Gelsenschutz empfohlen.
Für Impfungen bzw. Malariaschutz solltest du dich auf jeden Fall frühzeitig noch bei deinem Arzt erkundigen.
Generell gilt, dass die Versorgungsmöglichkeiten begrenzt sind und die medizinische Versorgung in Äthiopien nicht europäischen Standards entspricht, man sollte daher gesund und fit für eine Reise sein. Mehr Information findest du hier.

BOTSWANA:
Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen ist besonders zu achten. Vorsicht ist beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte, wenn überhaupt, nur in abgekochtem Zustand getrunken werden. Vorsicht bei offenen Gewässern, da praktisch in allen Bilharziose vorkommt. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Die Tetanus-Impfung sollte up to date sein!
Im Norden des Landes (Distrikte Boteti, Chobe, Ngamiland, Okavango und Tutume) besteht vor allem in der Regenzeit (November-Juni) hohes Malariarisiko. In der Tuli Region ist das Malariarisiko geringer, allerdings von November-März ist auch hier Vorsicht geboten. Du solltest dich auf jeden Fall frühzeitig noch bei deinem Arzt erkundigen.
Bei der Einreise aus einem Gelbfieber-Infektionsgebiet (Zentral- und Ostafrika) wird ein Gelbfieber-Impfausweis verlangt.

BRASILIEN:
Gelbfieberimpfung wird sehr stark von der WHO empfohlen, gerade bei einer Reise in die Gebiete: Acre, Amapá, Amazonas, Distrito Federal (einschließlich der Hauptstadt Brasilia), Goiás, Maranhao, Mato Grosso, Mato Grosso do Sul, Minas Gerais, Pará, Rondônia, Roraima und Rio de Janeiro, São Paulo und Tocantins sowie bestimmte Regionen im Norden und Westen von Bahia,  im Westen und Zentrum von Paraná, im Südwesten von Piauí, weit im Westen von Santa Catarina, in Rio Grande do Sul und im Norden und Westen von Sao Paulo.  Die vollständige Auflistung der Stadtkreise ist einsehbar im Internet unter: www.saude.gov.br/svs. Vor allem Reisenden zu den Iguazu-Fällen ist eine Gelbfieber-Impfung empfohlen.
Derzeit wird von Reisenden, die aus Venezuela, Kolumbien, Peru und Bolivien kommen, eine gültige Gelbfieberimpfung verlangt.
Impfung gegen Kinderlähmung bei Kindern im Alter von  6 Monaten bis 3 Jahren.

COSTA RICA:
Gelbfieberimpfung (internationaler Gelbfieber Impfschein!), wenn die Einreise aus gelbfiebergefährdeten Gebieten erfolgt für alle Personen älter als 9 Monate.
Empfehlenswert, jedoch nicht vorgeschrieben: Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A; bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
Leichtes Malariarisiko besteht das ganze Jahr über. Lass dich vor Abreise von deinem Arzt im Detail beraten.

INDONESIEN:
Gelbfieberimpfung obligatorisch bei Einreise aus einem gelbfiebergefährdeten Gebiet für alle Personen älter als 9 Monate.

ISLAND:
Wichtig! Gebrauchte Reitausrüstung (Schuhe, Reitkleidung, Helme etc.) muss vor der Einreise nach Island gründlich gereinigt bzw. desinfiziert werden. Diese Maßnahme ist erforderlich um in Island nicht vorkommende Infektionskrankheiten zu vermeiden, da die Pferde nicht geimpft sind. Reitkleidung muss in der Waschmaschine gewaschen oder chemisch gereinigt werden, andere Ausrüstungsgegenstände (Helme, Sicherheitswesten, Schuhe) müssen mit Iodine oder einem anderen flüssigen Desinfektionsmittel gereinigt werden.
Gebrauchte Reithandschuhe und Ausrüstungsgegenstände aus Leder (z.B. Chaps) dürfen nicht nach Island eingeführt werden.
Anweisungen des Isländischen Veterinäramtes zur Desinfektion von gebrauchter Reitausrüstung

MOZAMBIK:
Gelbfieberimpfung (internationaler Gelbfieber Impfschein!), wenn die Einreise aus gelbfiebergefährdeten Gebieten erfolgt.
Im Allgemeinen genügt die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen. Vorsicht ist beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. HIV/AIDS ist weit verbreitet.
Schwimmen oder Waten in stehenden oder langsam fließenden Gewässern ist wegen akuter Ansteckungsgefahr durch Bilharziose strikt zu vermeiden. Es können Cholerafälle auftreten, weshalb allgemeine Hygienemaßnahmen eingehalten werden sollten.  Da Mücken Überträger verschiedener Krankheiten wie Malaria oder Dengue-Fieber sind, wird umfassender Gelsenschutz empfohlen.
Du solltest dich auf jeden Fall frühzeitig noch bei deinem Arzt erkundigen. 

OMAN & VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE:
Wenn du direkt aus Europa fliegst, gibt es keine obligatorischen Impfungen, die du haben musst um einreisen zu dürfen. Falls die Einreise aber über/aus einem Gelbfiebergebiet erfolgt, muss du eine Gelbfieberimpfung nachweisen können (ab dem vollendeten 1. Lebensjahr erforderlich).
Geringes Malariarisiko besteht in Musandam; vorbeugende Medikamente wird für den Oman aber nicht zwingend empfohlen. Aktuelle reisemedizinische Länderinformationen, zu den Einreise-Impfvorschriften sowie zum empfohlenen Impfschutz findest du jederzeit aktuell unter http://www.crm.de/.
Lass dich rechtzeitig vor Abreise von deinem Arzt im Detail beraten, welche Impfungen bzw. gesundheitliche Vorkehrungen aktuell nötig sind.

SÜDAFRIKA:
Gelbfieberimpfung (internationaler Gelbfieber Impfschein!), wenn die Einreise aus gelbfiebergefährdeten Gebieten erfolgt: Eritrea, Sao Tome und Principe, Somalia, Tansania, Sambia und für jene Reisenden, die einen Flughafentransit von mehr als 12 Stunden in einem gelbfiebergefährdeten Gebiet haben.

 

Diese Information gilt für ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER. Die Bestimmung können sich jederzeit ändern, daher solltest du dich rechtzeitig vor der Reise noch einmal bei der gesetzlichen Vertretung erkundigen!

EU-Länder (inkl. Island, Schweiz und Norwegen): Innerhalb der EU ist es auch möglich mit einem Personalausweis zu reisen, es ist aber trotzdem empfehlenswert einen Pass mitzuführen. Für alle Länder der EU benötigst du kein Visum!

ÄTHIOPIEN:
Für die Einreise benötigen deutsche, österreichische und schweizer Staatsbürger einen Reisepass, der nach Reiseende noch sechs Monate gültig ist. Zudem ist ein Touristenvisum erforderlich, welches u.a. im Internet beantragt werden kann (www.evisa.gov.et, ca. 52 USD). Unter Vorlage des Bestätigungs-Emails erhalten Sie am Flughafen in Addis Abeba das Visum. Oder Sie beantragen das Visum vor Reisebeginn bei der äthiopischen Botschaft oder Konsulat. Letzteres sollte 3-6 Wochen vor Reiseantritt gemacht werden, da die Einreise in der Regel innerhalb von 2 Wochen ab Ausstellungsdatum erfogen sollte.

ARGENTINIEN:
kein Visum nötig für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, gültiger Reisepass, der noch mindestens 3 Monate bei Einreise gültig sein muss. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug,- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können.
Für alleinreisende Minderjährige oder Minderjährige in Begleitung nur eines Elternteils gilt folgendes: Für die Ein-, Aus- und Weiterreise (z.B. per Flugzeug oder Überlandbus) wird eine notarielle oder konsularische Beglaubigung der Eltern bzw. des nicht mitreisenden Elternteils benötigt. Diese Beglaubigung muss in spanischer Sprache abgefasst sein, mehr Information dazu erteilt die Botschaft der Republik Argentinien.

BOTSWANA:
kein Visum, gültiger Reisepass, der noch 6 Monate bei Einreise gültig sein muss. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug,- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können

BRASILIEN:
kein Visum, gültiger Reisepass, der noch 6 Monate bei Einreise gültig sein muss. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug,- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können.
Für alleinreisende Minderjährige oder Minderjährige in Begleitung nur eines Elternteils gilt folgendes: Minderjährige, die nicht mit beiden Eltern ausreisen, werden streng kontrolliert. Jene Minderjährigen, die auch die brasilianische Staatsbürgerschaft haben (Doppelbürger) müssen im Besitz einer Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. beider Eltern oder Erziehungsberechtigteneine ohne Begleitung sein. Die Unterschriften müssen von der brasilianischen Vertretungsbehörde oder von einem brasilianischen Notar beglaubigt sein. Die brasilianische Botschaft erteilt genauere Informationen dazu.

COSTA RICA:
Für die Einreise nach Costa Rica wird kein Visum benötigt. Bei Einreise als Tourist muss der Reisepass auch nach der Ankunft noch gültig sein. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage.
Wichtig: Bei einem Flug mit Zwischenstopp in den USA muss für du eine ESTA-Registrierung. Mehr dazu unter USA.
Bei der Ausreise muss man eine Ausreisesteuer bezahlen, das sind zur Zeit US$ 29,00 pro Person. Dies kann mit Bargeld (US$ oder Colones) oder den gängigen Kreditkarten bezahlt werden.

INDONESIEN:
Pass muss bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig sein. Die Vorlage eines Weiter- bzw. Rückfluges kann verlangt werden.
Es gibt einen kostenfreieN Einreisestempel für touristische Reisen von maximal 30 Tagen (nicht einen Monat!) über ausgewählte Flug- und Seehäfen, über die auch die Ausreise erfolgen muss. Dieser kostenfreie Einreisestempel ist nicht verlängerbar oder in einen Aufenthaltstitel umwandelbar (die Ausreise muss vor Ablauf des visafreien Zeitraumes erfolgen).
Es gibt auch die Möglichkeit ein gebührenpflichtiges „Visa on Arrival“ (für max. 30 Tage) für Touristen und Geschäftsreisende zu kaufen – an bestimmten Grenzübergangsstellen. Kostet etwa USD 35. Dieses kann einmalig um weitere 30 Tage bei der zuständigen Einwanderungsbehörde (mindestens eine Woche vor Ablauf der Gültigkeit des bestehenden Visums) gegen Entrichtung einer Gebühr verlängert werden.

GRÖNLAND:
Reisepass erforderlich, aber kein Visum

KANADA:
Kein Visum wird benötigt bis zu maximal 6 Monaten. Bei der Einreise wird die tat­sächliche Aufenthaltsdauer festgelegt und im Reisepass vermerkt. Gültigkeit des Reisepasses: mindestens gültig bei Ausreise + 1 Tag.
Seit kurzem ist zudem noch eine elektronische Einreisegenehmigung, die Electronic Travel Authorization (eTA) obligatorsisch für Flüge nach Kanada bzw. Transitflüge durch Kanada. Hier erhälst du weiter Informationen dazu und wie du diese beantragtst. Bei der Einreise auf dem Land- oder Seeweg wird keine eTA benötigt, sofern ein gültiges Reisedokument (wie oben beschrieben) vorgewiesen werden kann.
Außerdem erfolgt unmittelbar bei Ankunfteine Einreisekontrolle mit Befragung durch kanadische Grenzschutzorgane. Dabei sind ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt nachzuweisen und es ist die Absicht darzulegen, Kanada nach Ende des Besuches wieder zu verlassen. 
Wichtig bei Einreise von Minderjährigen unter 18 Jahre, die alleine oder nur mit einem Elternteil bzw. einem Vormund oder einer dritten Person nach Kanada reisen: es wird angeraten eine Einverständniserklärung sowie Passkopien der nicht mitreisenden Elternteile bzw. des Vormunds mitzuführen; es besteht jedoch keine Verpflichtung dazu, allerdings ratsam um Probleme zu vermeiden. Ein Musterformular Deutsch/Englisch finden Sie beispielsweise auf der Seite des ÖAMTC

MAROKKO:
kein Visum, gültiger Reisepass, der für die Dauer des Aufenthalts gültig sein muss.

MOZAMBIK:
Visum (vor Reiseantritt bei der Botschaft in Österreich besorgen), gültiger Reisepass, der noch 6 Monate nach Ausreise gültig sein muss mit 2 leeren Seiten für das Visum

OMAN:
gültiger Reisepass, der noch mindestens 6 Monate nach Erteilung des Visums bzw. bei Einreise gültig sein muss. Zudem muss er noch genügend freie Seiten haben. Das Visum wird am Grenzübergang ausgestellt. WICHTIG: Ihr Reisepass darf keinen israelischen Sichtvermerk enthalten.

SCHWEDEN:
Pass oder Personalausweis, der während des Aufenthalts gültig ist. Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern.

SÜDAFRIKA:
kein Visum, gültiger Reisepass, der noch 30 Tage nach Ausreise gültig sein muss mit 2 leeren Seiten
Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen zusätzlich zum gültigen Pass eine vollständige Geburtsurkunde mitführen aus der beide Elternteile hervorgehen. Sollte nur ein oder kein Elternteil mitreisen bzw. bei Adoptiveltern und anderen Situation gibt es weitere Regelungen, siehe http://www.dha.gov.za/index.php/civic-services/traveling-with-children. Bitte informiere dich gut vor der Abreise!

USA:
Falls du in die USA fliegst, oder dort auch nur umsteigst, benötigst du eine ESTA-Registrierung. Beachte hier aber auch zu welchem Zweck und wie lange du dich in den USA aufhalten wirst. Mehr Infos dazu unter https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/vereinigte-staaten/  

VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE (DUBAI):
gültiger Reisepass, der noch mindestens 6 Monate nach Erteilung des Visums bzw. bei Einreise gültig sein muss. Visum wird nicht benötigt bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen im Halbjahr bzw. 180 Tagen im Jahr.
Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC.
Bei Ausreise muss noch eine Ausreisegebühr entrichtet werden.
Ihr Reisepass darf keinen israelischen Sichtvermerk enthalten.