Diese Information gilt für ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER. Die Bestimmung können sich jederzeit ändern, daher solltest du dich rechtzeitig vor der Reise noch einmal bei der gesetzlichen Vertretung erkundigen!

EU-Länder (inkl. Island, Schweiz und Norwegen): Innerhalb der EU ist es auch möglich mit einem Personalausweis zu reisen, es ist aber trotzdem empfehlenswert einen Pass mitzuführen. Für alle Länder der EU benötigst du kein Visum!

ÄTHIOPIEN:
Für die Einreise benötigen deutsche, österreichische und schweizer Staatsbürger einen Reisepass, der nach Reiseende noch sechs Monate gültig ist. Zudem ist ein Touristenvisum erforderlich, welches u.a. im Internet beantragt werden kann (www.evisa.gov.et, ca. 52 USD). Unter Vorlage des Bestätigungs-Emails erhalten Sie am Flughafen in Addis Abeba das Visum. Oder Sie beantragen das Visum vor Reisebeginn bei der äthiopischen Botschaft oder Konsulat. Letzteres sollte 3-6 Wochen vor Reiseantritt gemacht werden, da die Einreise in der Regel innerhalb von 2 Wochen ab Ausstellungsdatum erfogen sollte.

ARGENTINIEN:
kein Visum nötig für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, gültiger Reisepass, der noch mindestens 3 Monate bei Einreise gültig sein muss. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug,- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können.
Für alleinreisende Minderjährige oder Minderjährige in Begleitung nur eines Elternteils gilt folgendes: Für die Ein-, Aus- und Weiterreise (z.B. per Flugzeug oder Überlandbus) wird eine notarielle oder konsularische Beglaubigung der Eltern bzw. des nicht mitreisenden Elternteils benötigt. Diese Beglaubigung muss in spanischer Sprache abgefasst sein, mehr Information dazu erteilt die Botschaft der Republik Argentinien.

BOTSWANA:
kein Visum, gültiger Reisepass, der noch 6 Monate bei Einreise gültig sein muss. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug,- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können

BRASILIEN:
kein Visum, gültiger Reisepass, der noch 6 Monate bei Einreise gültig sein muss. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug,- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können.
Für alleinreisende Minderjährige oder Minderjährige in Begleitung nur eines Elternteils gilt folgendes: Minderjährige, die nicht mit beiden Eltern ausreisen, werden streng kontrolliert. Jene Minderjährigen, die auch die brasilianische Staatsbürgerschaft haben (Doppelbürger) müssen im Besitz einer Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. beider Eltern oder Erziehungsberechtigteneine ohne Begleitung sein. Die Unterschriften müssen von der brasilianischen Vertretungsbehörde oder von einem brasilianischen Notar beglaubigt sein. Die brasilianische Botschaft erteilt genauere Informationen dazu.

COSTA RICA:
Für die Einreise nach Costa Rica wird kein Visum benötigt. Bei Einreise als Tourist muss der Reisepass auch nach der Ankunft noch gültig sein. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage.
Wichtig: Bei einem Flug mit Zwischenstopp in den USA muss für du eine ESTA-Registrierung. Mehr dazu unter USA.
Bei der Ausreise muss man eine Ausreisesteuer bezahlen, das sind zur Zeit US$ 29,00 pro Person. Dies kann mit Bargeld (US$ oder Colones) oder den gängigen Kreditkarten bezahlt werden.

INDONESIEN:
Pass muss bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig sein. Die Vorlage eines Weiter- bzw. Rückfluges kann verlangt werden.
Es gibt einen kostenfreieN Einreisestempel für touristische Reisen von maximal 30 Tagen (nicht einen Monat!) über ausgewählte Flug- und Seehäfen, über die auch die Ausreise erfolgen muss. Dieser kostenfreie Einreisestempel ist nicht verlängerbar oder in einen Aufenthaltstitel umwandelbar (die Ausreise muss vor Ablauf des visafreien Zeitraumes erfolgen).
Es gibt auch die Möglichkeit ein gebührenpflichtiges „Visa on Arrival“ (für max. 30 Tage) für Touristen und Geschäftsreisende zu kaufen – an bestimmten Grenzübergangsstellen. Kostet etwa USD 35. Dieses kann einmalig um weitere 30 Tage bei der zuständigen Einwanderungsbehörde (mindestens eine Woche vor Ablauf der Gültigkeit des bestehenden Visums) gegen Entrichtung einer Gebühr verlängert werden.

GRÖNLAND:
Reisepass erforderlich, aber kein Visum

KANADA:
Kein Visum wird benötigt bis zu maximal 6 Monaten. Bei der Einreise wird die tat­sächliche Aufenthaltsdauer festgelegt und im Reisepass vermerkt. Gültigkeit des Reisepasses: mindestens gültig bei Ausreise + 1 Tag.
Seit kurzem ist zudem noch eine elektronische Einreisegenehmigung, die Electronic Travel Authorization (eTA) obligatorsisch für Flüge nach Kanada bzw. Transitflüge durch Kanada. Hier erhälst du weiter Informationen dazu und wie du diese beantragtst. Bei der Einreise auf dem Land- oder Seeweg wird keine eTA benötigt, sofern ein gültiges Reisedokument (wie oben beschrieben) vorgewiesen werden kann.
Außerdem erfolgt unmittelbar bei Ankunfteine Einreisekontrolle mit Befragung durch kanadische Grenzschutzorgane. Dabei sind ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt nachzuweisen und es ist die Absicht darzulegen, Kanada nach Ende des Besuches wieder zu verlassen. 
Wichtig bei Einreise von Minderjährigen unter 18 Jahre, die alleine oder nur mit einem Elternteil bzw. einem Vormund oder einer dritten Person nach Kanada reisen: es wird angeraten eine Einverständniserklärung sowie Passkopien der nicht mitreisenden Elternteile bzw. des Vormunds mitzuführen; es besteht jedoch keine Verpflichtung dazu, allerdings ratsam um Probleme zu vermeiden. Ein Musterformular Deutsch/Englisch finden Sie beispielsweise auf der Seite des ÖAMTC

MAROKKO:
kein Visum, gültiger Reisepass, der für die Dauer des Aufenthalts gültig sein muss.

MOZAMBIK:
Visum (vor Reiseantritt bei der Botschaft in Österreich besorgen), gültiger Reisepass, der noch 6 Monate nach Ausreise gültig sein muss mit 2 leeren Seiten für das Visum

OMAN:
gültiger Reisepass, der noch mindestens 6 Monate nach Erteilung des Visums bzw. bei Einreise gültig sein muss. Zudem muss er noch genügend freie Seiten haben. Das Visum wird am Grenzübergang ausgestellt. WICHTIG: Ihr Reisepass darf keinen israelischen Sichtvermerk enthalten.

SCHWEDEN:
Pass oder Personalausweis, der während des Aufenthalts gültig ist. Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern.

SÜDAFRIKA:
kein Visum, gültiger Reisepass, der noch 30 Tage nach Ausreise gültig sein muss mit 2 leeren Seiten
Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen zusätzlich zum gültigen Pass eine vollständige Geburtsurkunde mitführen aus der beide Elternteile hervorgehen. Sollte nur ein oder kein Elternteil mitreisen bzw. bei Adoptiveltern und anderen Situation gibt es weitere Regelungen, siehe http://www.dha.gov.za/index.php/civic-services/traveling-with-children. Bitte informiere dich gut vor der Abreise!

USA:
Falls du in die USA fliegst, oder dort auch nur umsteigst, benötigst du eine ESTA-Registrierung. Beachte hier aber auch zu welchem Zweck und wie lange du dich in den USA aufhalten wirst. Mehr Infos dazu unter https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/vereinigte-staaten/  

VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE (DUBAI):
gültiger Reisepass, der noch mindestens 6 Monate nach Erteilung des Visums bzw. bei Einreise gültig sein muss. Visum wird nicht benötigt bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen im Halbjahr bzw. 180 Tagen im Jahr.
Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC.
Bei Ausreise muss noch eine Ausreisegebühr entrichtet werden.
Ihr Reisepass darf keinen israelischen Sichtvermerk enthalten.